Unfallversicherte haben Anspruch auf die besten Leistungen
Krankenversicherte Personen können von ihrer Versicherung lediglich das Notwendige zur Behebung einer Krankheit oder zur Verhinderung der Verschlechterung des Gesundheitszustandes fordern, wenn das Mittel, das Verfahren oder das Medikament notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich (im Vergleich zu anderen möglichen Behandlungsmaßnahmen) ist.